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BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 60/85 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Eintragung einer Auflassungsvormerkung in das Grundbuch vor Zugang des Verkaufsangebots an den Dritten zum Abschluß eines Kaufvertrags über Wohnungseigentum ; Zweck einer Vormerkung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 24.04.1985 - 1 T 2616/85
- BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 60/85
Papierfundstellen
- DNotZ 1987, 101
- Rpfleger 1986, 294
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 22.12.1982 - V ZR 8/81
Zur Zulässigkeit einer Vormerkung beim Angebot an zu benennenden Dritten
Auszug aus BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 60/85
Wird in einem Vertrag (hier zwischen den Beteiligten) die Leistung (hier die künftige Übertragung des Wohnungseigentums) an einen (vom Beteiligten zu 2 zu benennenden) Dritten versprochen, so kann der Anspruch des Versprechensempfängers auf Leistung an den Dritten ( § 335 BGB ) durch Vormerkung gesichert werden (vgl. BGH NJW 1983, 1543/1544; KG JFG 9, 207/208 f.; OLG Hamm OLGZ 1975, 493/495;… BGB-RGRK 12. Aufl. RdNr. 41, Soergel BGB 11. Aufl. RdNr. 14, MünchKomm BGB RdNr. 20, Staudinger BGB 11. Aufl. RdNr. 28, Palandt BGB 45. Aufl. Anm. 2 c aa, je zu § 883;… Haegele/Schöner/Stöber Grundbuchrecht 7. Aufl. RdNr. 692 a; Holch JZ 1958, 724/726). - BGH, 09.07.1958 - V ZR 116/57
Dienstbarkeitsbestellungsanspruch
- BayObLG, 19.06.1984 - BReg. 2 Z 32/84
Zur Abgeschlossenheit von Teileigentumseinheiten
Auszug aus BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 60/85
Kann der Antrag bei richtiger Würdigung der Sach- und Rechtslage überhaupt nicht zu einer seinem Inhalt entsprechenden Eintragung führen, so wird die Zwischenverfügung diesem Versprechen nicht gerecht, da die beantragte Eintragung auch nach Behebung des "Hindernisses" nicht vorgenommen werden kann (BayObLGZ 1970, 163/165; 1984, 136/138; KG JFG 8, 236/240;… vgl. auch Kuntze/Ertl/Hermann/Eickmann - KEHE - Grundbuchrecht 3. Aufl. § 18 RdNr. 20). - BayObLG, 28.06.1984 - BReg. 2 Z 43/84
Zum Nachweis des Bedingungseintritts im Grundbuchverfahren
Auszug aus BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 60/85
Bei der Auslegung von Grundbucherklärungen ist auf deren Wortlaut und Sinn abzustellen, wie er sich für den unbefangenen Betrachter als nächstliegende Bedeutung der Erklärung ergibt (BayObLGZ 1984, 155/158 m.Nachw.). - LG München II, 03.03.1981 - 8 T 244/81
Zur Eintragungsfähigkeit einer Vormerkung bei Angeboten an zu benennende Dritte
Auszug aus BayObLG, 16.05.1986 - BReg. 2 Z 60/85
Die Beteiligten berufen sich zu Unrecht auf die in MittBayNot 1981, 123, 124 wiedergegebene Entscheidung des Landgerichts München II. Dort hatte die Eintragungsbewilligung einen anderen Inhalt: Es sollte "zur Sicherung des bedingten Anspruchs auf Erwerb des Grundstücks für die Angebotsempfänger zugunsten des Benennungsberechtigten" eine Vormerkung eingetragen werden; diese Formulierung ließ auch die Auslegung zu, daß der Anspruch des Benennungsberechtigten und Versprechensempfängers selbst aus § 335 BGB gesichert werden sollte.
- BayObLG, 18.11.1988 - BReg. 2 Z 99/88
Auflassungsvormerkung zur Sicherung einer im Rahmen eines Erbvertrages …
Der Anspruch des Beteiligten zu 2) ist ohne Rücksicht darauf, ob die künftigen Erben einen eigenen Anspruch haben, vormerkungsfähig, weil es nicht notwendig ist, daß der Inhaber des Anspruchs auf dingliche Rechtsänderung (hier Auflassung) zugleich auch der Begünstigte der Rechtsänderung ist (vgl. BGH MittBayNot 1983, 10 /11; BayObLG MittBayNot 1986, 175;… Staudinger/Gursky BGB 12. Aufl. § 883 Rdnr. 59 und 60). - BayObLG, 17.12.1987 - BReg. 3 Z 127/87
Grundlage für die Eintragung eines Haftungsausschlusses entsprechend § 25 Abs. 2 …
Aus all dem folgt, dass eine Zwischenverfügung nur ergehen kann, wenn der Mangel behebbar ist (Habscheid Freiwillige Gerichtsbarkeit 7.Aufl. § 23 I 1 b - S.173; ebenso zum Grundbuchrecht: RGZ 126, 107; BGH NJW 1980, 2521; BayObLGZ 1984, 136/138; BayObLG Beschluss vom 16.5.1986 - BReg. 2 Z 60/85). - BayObLG, 23.05.1996 - 2Z BR 22/96
Eintragung einer Vormerkung für Ansprüche noch zu benennender Dritter
Dadurch können nur Eigentumsverschaffungsansprüche gesichert werden, die der Beteiligten zu 2 zustehen, denn Vormerkungsberechtigter und Anspruchsgläubiger müssen identisch sein (BayObLG DNotZ 1987, 101/102 m.w.N.).